Geschichtlicher Hintergrund - der Anlass für die Gründung der Zentralen Stelle
Unmittelbarer Anlass für die Schaffung der Zentralen Stelle war der sog. „Ulmer Einsatzkommando-Prozess“ gegen zehn ehemalige Angehörige des „Einsatzkommandos Tilsit“, die sämtlich wegen Massenerschießungen, insbesondere von Juden, im August 1958 zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Im Rahmen dieses Verfahrens ergaben sich Hinweise auf weitere, nicht oder nicht ausreichend aufgeklärte ähnliche Komplexe in den vom ehemaligen Deutschen Reich besetzten Ländern, sowie auf Vernichtungsmaßnahmen in Konzentrationslagern.
Es hatte sich gezeigt, dass die Zuständigkeitsordnung für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, die in erster Linie auf in deren Bezirk begangene Straftaten oder dort lebende Täter ausgerichtet ist, die nationalsozialistischen Verbrechen nicht in ihrer Komplexität erfassen konnte. Insbesondere für Massenverbrechen außerhalb des Bundesgebiets hing es bis zur Gründung der Zentralen Stelle meist vom Zufall ab, ob ein NS-Verbrechen von deutschen Justizbehörden verfolgt wurde. Es bedurfte und bedarf zur Überbrückung dieser gravierenden Lücke einer im Vorfeld der Staatsanwaltschaften tätigen Behörde, die Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammenträgt und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorantreibt, bündelt und unterstützt.
So begann erst mit Gründung der Zentralen Stelle, die – über ihre institutionelle Bedeutung für die juristische Aufarbeitung des Nationalsozialismus hinaus – auch heute noch weltweit über einen guten Ruf verfügt, eine systematische Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen.
