Gründung und Aufgaben
Die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" (im allgemeinen "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen" oder im Behördenverkehr und im Weiteren auch nur "Zentrale Stelle" genannt) hat ihre Tätigkeit als gemeinschaftliche Einrichtung aller Landesjustizverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 1958 aufgenommen. Sie war zunächst nur für Taten außerhalb des Bundesgebiets zuständig, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen, jedoch außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen, gegenüber der Zivilbevölkerung begangen worden waren, daneben insbesondere auch für Taten in Konzentrationslagern.
Diese Zuständigkeit wurde 1964 auf das Bundesgebiet erweitert, mit der Folge von Vorermittlungen auch gegen Angehörige der obersten Reichsbehörden. Der Grundsatz, dass nur nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der Zivilbevölkerung zu verfolgen sind, ist darüber hinaus insoweit durchbrochen worden, als seither auch (bestimmte) Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen aufzuklären sind.
